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Nutzungsbedingungen zu der Plattform seiDUAL

Nutzungsbedingungen für Schüler

Betreiber der Plattform und Vertragspartner ist Thomas Elsweyer, Agentur für Kommunikation Marketing Design, Bamberger Straße 18, 10779 Berlin.

I. Grundsätze der Plattform

  1. Ein Entgelt fällt nicht an.
  2. Das Mindestalter für Schüler beträgt 13 Jahre. Der minderjährige Schüler hat zur Anmeldung seinen Erziehungsberechtigten heranzuziehen, indem dieser vorab in die Anmeldung einschließlich der Datennutzung einwilligt oder dieser beiwohnt.
  3. Die Plattform ist ausschließlich zur Suche nach einem Ausbildungsplatz für den Schüler selbst bestimmt. Dazu gehört auch, von Betrieben Ausbildungsangebote zu erhalten. Jede anderweitige Nutzung, insbesondere als darüber hinausgehende Kommunikationsplattform ist untersagt.
  4. Der Schüler hat alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Alle Daten müssen auf den Schüler selbst bezogen sein. Rassistische, volksverhetzende, extremistische, strafbare, pornografische Texte oder Bilder sind streng verboten.
  5. Informationen, die der Schüler auf der Plattform erlangt, darf er ausschließlich zu seiner persönlichen Ausbildungsplatzsuche verwenden. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
  6. Der Schüler darf keine Versuche unternehmen, den Betrieb der Plattform zu stören, unberechtigt Daten zu erlangen o.ä.
  7. Über die technischen Funktionen der Plattform hinaus ist der Betreiber weder am Bewerbungsvorgang noch am Abschluss eines Ausbildungsvertrages beteiligt. Der Betreiber hat zudem keine Prüfungspflicht zu Angaben der Ausbildungsbetriebe, so dass es Aufgabe des Schülers und Teil seines anderweitigen Bewerbungsprozesses ist, die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Angaben und Ausbildungen der Ausbildungsbetriebe zu prüfen.

II. Texte und Bilder

  1. Der Schüler räumt dem Betreiber an von ihm in die Plattform eingestellten urheberrechtlich geschützten Texte sowie allen hochgeladenen Bildern ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, räumlich unbegrenztes Vervielfältigungsrecht sowie Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung ein. Wünscht der Schüler die Weitergabe seiner Bewerbungsdaten an Ausbildungsbetriebe, beauftragt er damit zugleich den Plattformbetreiber mit der Weitergabe eines entsprechenden Vervielfältigungsrechts an den Ausbildungsbetrieb, damit sich dieser Ausdrucke der Bewerbung anfertigen kann.
  2. Das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung ist zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrages begrenzt. Das Vervielfältigungsrecht wird im Hinblick auf gesetzliche Aufbewahrungsfristen bis 3 Jahre nach Ende des Nutzungsvertrages oder Mitteilung einer erfolgreichen Vermittlung gewährt.
  3. Der Schüler wird darauf hingewiesen, dass das Recht an einem Text oder einer Fotografie bei demjenigen entsteht, der den Text formuliert oder den Auslöser der Kamera drückt (sog. Urheber). Ist dies nicht der Schüler, benötigt der Schüler vom Urheber Nutzungsrechte. Damit der Schüler die Rechte gemäß vorstehendem Abschnitt II. 1. dem Betreiber einräumen kann, muss der Urheber dem Schüler mindestens ein einfaches, übertragbares (oder unterlizenzierbares), räumlich und zeitlich unbegrenztes Recht zur Vervielfältigung sowie zur öffentlichen Zugänglichmachung gegeben haben. Dies ist nicht automatisch der Fall, weil der Schüler den Urheber beauftragt hat. Es ist Aufgabe des Schülers, dies sicherzustellen und dem Betreiber auf Nachfrage entsprechende Nachweise zu übermitteln.

III. Registrierung

  1. Ein Anspruch auf Annahme des Registrierungswunsches des Schülers besteht nicht. Der Betreiber hat das Recht ohne Begründung Registrierungswünsche abzulehnen. Die Ablehnung wird insbesondere erfolgen, wenn Zweifel an der Wahrheit der Angaben des Schülers bestehen oder an der Einhaltung der Nutzungsbedingungen bestehen.
  2. Der Schüler darf im Rahmen der Registrierung keine anderen Personen vertreten.
  3. Der Ablauf der Registrierung gestaltet sich so, dass der Schüler oder seine Erziehungsberechtigten die zwei Seiten des Registrierungsformulars ausfüllen. Anschließend erhält der Schüler an seine E-Mail-Adresse einen Link, den er bestätigen muss, wenn der Betreiber bereit ist, einen Vertrag mit dem Schüler zu schließen. Betätigt der Schüler den Link, kommt der Vertrag zu Stande.
  4. Eingabefehler können durch Nutzung des Buttons „Zurück“ im Rahmen des Registrationsprozesses korrigiert werden. Die Korrektur ist zudem nach dem persönlichen Login auf der Plattform möglich.
  5. Der Vertragstext wird vom Betreiber nicht gespeichert. Er wird dem Schüler mit der Bestätigung übermittelt. Der Vertrag kann nur in Deutsch erfolgen.

IV. Verfügbarkeit

  1. Die Plattform kann aus Gründen von Störungen, zur Störungsbeseitigung oder zur Wartung zeitweise abgeschaltet werden. Die Ausfallzeiten können längere Zeiträume umfassen. Ein Anspruch auf ständigen oder dauerhaften Zugang besteht nicht.
  2. Der Betreiber wird eine Datensicherung nach üblichen technischen Standards durchführen. Der Schüler hat dafür zu sorgen, dass alle von ihm in die Plattform eingegebenen oder hochgeladenen Daten zusätzlich dauerhaft anderweitig gesichert sind.

V. Kündigung

  1. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Einer Begründung bedarf es nicht.
  2. Der Schüler soll seine Registrierung beenden (kündigen), wenn er einen Ausbildungsplatz gefunden hat.
  3. Kündigt der Betreiber, hat der Schüler auf seine Anfrage hin das Recht, die Herausgabe der zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, die er nicht selbst in die Plattform eingegeben hat, insbesondere Nachrichten von Betrieben. Die Herausgabe von Nachrichten im PDF-Format genügt. Weitergehende Rechte aus dem Datenschutzrecht bleiben unberührt.

VI. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Der Betreiber hat das Recht, eine Änderung der Nutzungsbedingungen dem Schüler während der Laufzeit anzubieten.

VII. Haftung

  1. Der Betreiber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetztes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen und für den Fall, dass der Betreiber einen Mangel arglistig verschwiegen oder die Garantie für die Beschaffenheit der Plattform übernommen haben sollte.
  2. Der Betreiber haftet bei leichter Fahrlässigkeit außerdem bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer der Plattform regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Praktika sind Ausbildungsplätze im Sinne der Nutzungsbedingungen.

Nutzungsbedingungen für Betriebe

Betreiber der Plattform und Vertragspartner ist Thomas Elsweyer, Agentur für Kommunikation Marketing Design, Bamberger Straße 18, 10779 Berlin.

I. Grundsätze der Plattform

  1. Ein Entgelt fällt nicht an.
  2. Zur Plattform zugelassen sind nur Ausbildungsbetriebe für die Zwecke der Suche nach Auszubildenden zur Ausbildung im eigenen Betrieb. Jede anderweitige Nutzung, insbesondere als darüber hinausgehende Kommunikationsplattform ist untersagt.
  3. Der Ausbildungsbetrieb hat alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen, bei Änderungen Informationen unverzüglich zu aktualisieren und die Angebote zu besetzten Ausbildungsplätze unverzüglich von der Plattform zu löschen. Alle Daten müssen auf den Ausbildungsbetrieb und die von ihm angebotenen Ausbildungen selbst bezogen sein. Rassistische, volksverhetzende, extremistische, strafbare, pornografische Texte oder Bilder sind streng verboten.
  4. Informationen, die der Ausbildungsplattform auf der Plattform erlangt, darf er ausschließlich zu seiner persönlichen Suche nach Auszubildenden verwenden und hat diese mit höchster Sorgfalt zu behandeln. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt. Die Informationen sind unverzüglich nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens mit dem jeweiligen Schüler beim Ausbildungsbetrieb zu löschen bzw. Ausdrucke zu vernichten, es sei denn, es kommt ein Ausbildungsvertrag mit dem Schüler zu Stande, der den Ausbildungsbetrieb auf Grund eigener Rechtsgrundlagen berechtigt, die Informationen zu verarbeiten, insbesondere zu speichern. Der Betreiber vermittelt dem Ausbildungsbetrieb keine solche Rechtsgrundlage und holt insbesondere keine Einwilligung des Schülers in die Verarbeitung von Daten beim Ausbildungsbetrieb ein.
  5. Der Ausbildungsbetrieb darf keine Versuche unternehmen, den Betrieb der Plattform zu stören, Robots zur Sammlung oder Auswertung von Daten einzusetzen, unberechtigt Daten zu erlangen o.ä. Hierzu gehört insbesondere auch durch systematische Einstellung oder Änderung von Ausbildungsplatzprofilen, um Informationen über Ergebnisse der Persönlichkeitsprofilanalyse von einzelnen oder einer Mehrzahl von Schülern zu erlangen.
  6. Der Ausbildungsbetrieb hat keinen Anspruch auf Informationen zu bestimmten Schülern. Auswahl sowie Art und Umfang der Präsentation von Informationen zu Schülern obliegt alleine dem Betreiber.
  7. Über die technischen Funktionen der Plattform hinaus ist der Betreiber weder am Bewerbungsvorgang noch am Abschluss eines Ausbildungsvertrages beteiligt. Der Betreiber hat zudem keine Prüfungspflicht zu Angaben der sich bewerbenden Schüler, so dass es Aufgabe des Ausbildungsbetriebes und Teil seines anderweitigen Bewerbungsprozesses ist, die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Angaben und Ausbildungen der Schülfer zu prüfen.

II. Texte und Bilder

  1. Der Ausbildungsbetrieb räumt dem Betreiber an von ihm in die Plattform eingestellten urheberrechtlich geschützten Texte sowie allen hochgeladenen Bildern ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, räumlich unbegrenztes Vervielfältigungsrecht sowie Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung ein.
  2. Das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung ist zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrages begrenzt. Das Vervielfältigungsrecht wird im Hinblick auf gesetzliche Aufbewahrungsfristen bis 3 Jahre nach Ende des Nutzungsvertrages oder Mitteilung einer erfolgreichen Vermittlung gewährt.
  3. Der Ausbildungsbetrieb wird darauf hingewiesen, dass das Recht an einem Text oder einer Fotografie bei demjenigen entsteht, der den Text formuliert oder den Auslöser der Kamera drückt (sog. Urheber). Ist dies nicht vertragsgemäße Aufgabe eines Angestellten, benötigt der Ausbildungsbetrieb vom Urheber Nutzungsrechte. Damit der Ausbildungsbetrieb die Rechte gemäß vorstehendem Abschnitt II. 1. dem Betreiber einräumen kann, muss der Urheber dem Ausbildungsbetrieb mindestens ein einfaches, übertragbares (oder unterlizenzierbares), räumlich und zeitlich unbegrenztes Recht zur Vervielfältigung sowie zur öffentlichen Zugänglichmachung gegeben haben. Dies ist nicht automatisch der Fall, weil der Ausbildungsbetrieb den Urheber beauftragt hat. Es ist Aufgabe des Ausbildungsbetriebes, dies sicherzustellen und dem Betreiber auf Nachfrage entsprechende Nachweise zu übermitteln. Der Ausbildungsbetrieb garantiert zur Rechteeinräumung berechtigt zu sein.

III. Registrierung

  1. Ein Anspruch auf Annahme des Registrierungswunsches des Ausbildungsbetriebes besteht nicht. Der Betreiber hat das Recht ohne Begründung Registrierungswünsche abzulehnen. Die Ablehnung wird insbesondere erfolgen, wenn Zweifel an der Wahrheit der Angaben des Ausbildungsbetriebes bestehen oder an der Einhaltung der Nutzungsbedingungen bestehen.
  2. Der Ausbildungsbetrieb darf im Rahmen der Registrierung keine anderen Personen vertreten.
  3. Der Ablauf der Registrierung gestaltet sich so, dass der Ausbildungsbetrieb die Seiten des Registrierungsformulars ausfüllen. Anschließend erhält der Ausbildungsbetrieb an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse einen Link, den er bestätigen muss, wenn der Betreiber bereit ist, einen Vertrag mit dem Ausbildungsbetrieb zu schließen. Betätigt der Ausbildungsbetrieb den Link, kommt der Vertrag zu Stande.
  4. Eingabefehler können durch Nutzung des Buttons „Zurück“ im Rahmen des Registrationsprozesses korrigiert werden. Die Korrektur ist zudem nach dem persönlichen Login auf der Plattform möglich.
  5. Der Vertragstext wird vom Betreiber nicht gespeichert. Er wird dem Ausbildungsbetrieb mit der Bestätigung übermittelt. Der Vertrag kann nur in Deutsch erfolgen.

IV. Verfügbarkeit

  1. Die Plattform kann aus Gründen von Störungen, zur Störungsbeseitigung oder zur Wartung zeitweise abgeschaltet werden. Die Ausfallzeiten können längere Zeiträume umfassen. Ein Anspruch auf ständigen oder dauerhaften Zugang besteht nicht.
  2. Der Betreiber wird eine Datensicherung nach üblichen technischen Standards durchführen. Der Ausbildungsbetrieb hat dafür zu sorgen, dass alle von ihm in die Plattform eingegebenen oder hochgeladenen Daten zusätzlich dauerhaft anderweitig gesichert sind.
  3. Die Löschung von Daten durch Schüler oder die Kündigung von Schüler-Benutzerkonten führt dazu, dass die entsprechenden Informationen dem Ausbildungsbetrieb nicht mehr zur Verfügung steht. Der Ausbildungsbetrieb erhält keine Einsicht in gesperrte Daten von Schülern.

VI. Kündigung

  1. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Einer Begründung bedarf es nicht.
  2. Kündigt der Betreiber, hat der Ausbildungsbetrieb auf seine Anfrage hin das Recht, die Herausgabe der zu seinem Kundenkonto gespeicherten Daten zu erhalten, die er nicht selbst in die Plattform eingegeben hat, insbesondere Nachrichten von Schülern. Die Herausgabe von Nachrichten im PDF-Format genügt. Weitergehende Rechte aus dem Datenschutzrecht bleiben unberührt.

VI. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Der Betreiber hat das Recht, eine Änderung der Nutzungsbedingungen dem Ausbildungsbetrieb während der Laufzeit anzubieten.

VII. Haftung

  1. Der Betreiber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetztes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen und für den Fall, dass der Betreiber einen Mangel arglistig verschwiegen oder die Garantie für die Beschaffenheit der Plattform übernommen haben sollte.
  2. Der Betreiber haftet bei leichter Fahrlässigkeit außerdem bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer der Plattform regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Praktika sind Ausbildungsplätze im Sinne der Nutzungsbedingungen.